Gültigkeit der Abos wird in den Sommerferien erweitert

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Pressestelle (22.06.2020)
Dankeschön-Aktion und Absenkung der Mehrwertsteuer
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr passt seine Ticketpreise entsprechend der allgemeinen Absenkung des ermäßigten Mehrwertsteuer-Satzes von sieben auf fünf Prozent zum 1. August 2020 an. Das hat der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) in seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Ebenso wurde heute eine spezielle Aktion für Abo-Kunden verabschiedet, mit der sich der Verbund und die im VRR zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen bei ihren Stammkunden bedanken möchten, dass sie trotz der Corona bedingten Einschränkungen der vergangenen Monate das Vertrauen in den Nahverkehr behalten haben.
Zum Dank werden die Abo-Tickets in einer NRW-Sommerferienaktion von Samstag, 27. Juni 2020, bis Dienstag, 11. August 2020, um einige Zusatznutzen aufgewertet. Alle VRR-Abo-Kunden und Nutzer des VRR-Sozialtickets meinTicket können in den NRW-Sommerferien 2020, montags bis freitags ganztägig verbundweit unterwegs sein – zudem kann der Ticketinhaber auch ein Fahrrad mitnehmen.

Damit können die Freizeitangebote im gesamten VRR in den Ferien mit dem ÖPNV erreicht werden. Wer also sonst mit seinem Ticket nur in seiner Stadt unterwegs sein durfte, kann nun sechs Wochen lang von Montag bis Freitag den ganzen Tag durch das VRR-Gebiet fahren und kann sein Fahrrad mitnehmen. Alle weiteren ticketspezifischen Zusatznutzen für die im Abo vermerkte Preisstufe bleiben bestehen.

NRW-weite Sommerferien-Aktion an den Wochenenden
An den Wochenenden ist es zudem möglich durch ganz NRW zu reisen. Denn an den sieben Ferienwochenenden gilt die Aufwertung landesweit. Hier können alle VRR-Abo-Kunden ihr Ticket samstags und sonntags für unbegrenzte Fahrten in allen Nahverkehrsmitteln in ganz NRW nutzen – und dann sogar mit der gesamten Familie, denn dann gilt eine erweiterte Mitnahme-Regelung. Das Angebot gilt für die Ticketinhaberin oder den Ticketinhaber und vier weitere Personen – konkret für zwei Erwachsene und drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Dann ist allerdings eine Fahrradmitnahme nur möglich, wenn je Fahrrad ein entsprechendes Zusatzticket gelöst ist.

Reduzierter Steuersatz auf die meisten Ticketprodukte
Zudem profitieren alle Fahrgäste ab dem 1. August von der reduzierten Mehrwertsteuer. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr passt seine Ticketpreise entsprechend der allgemeinen Absenkung des ermäßigten Mehrwertsteuer-Satzes von sieben auf fünf Prozent zum 1. August 2020 an. Der VRR wird den reduzierten Steuersatz auf die meisten Ticketprodukte an die Kunden weitergeben. Durch die Rundung von Preisen auf volle fünf beziehungsweise 10 Eurocent kann es vorkommen, dass die Abweichungen zu den bisherigen Preisen entweder leicht über oder leicht unter den zwei Prozentpunkten liegen. Die Preise gelten für die Dauer der Absenkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes.
Mit den vorgeschlagenen Preissenkungen werden die Kunden direkt an dem Konjunkturpaket der Bundesregierung beteiligt.
In der Preisstufe D wird seit Anfang des Jahres im Fernverkehr der reduzierte Steuersatz von sieben Prozent nun auch im Nahverkehr an die Kunden weitergegeben. Auch hier gilt ab dem 1. August für die Dauer der Mehrwertsteuersenkung der nochmals reduzierte Satz von fünf Prozent.

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