Ausschuss
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Mitglied
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stellvertretendes Mitglied
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1 Hauptausschuss und Finanzausschuss | Jürgen Edel |
Reiner Friedrich Rainer Schütten Ersin Erdal Dietmar Bluhm Manfred Krossa |
2 Ausschuss für Arbeit / Soziales und Gesundheit |
Rainer Schütten |
Manfred Krossa |
3 Jugendhilfeausschuss | ||
4 Kulturausschuss |
Rainer Schütten Dietmar Bluhm |
Reiner Friedrich Manfred Krossa |
5 Ausschuss für Personal- und Verwaltung |
Ersin Erdal Reiner Friedrich Rainer Schütten |
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6 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr | Reiner Friedrich | Manfred Krossa |
7 Ausschuss für Umwelt, Klima und Naturschutz |
Manfred Krossa (Sprecher) |
Reiner Friedrich Jürgen Edel Ersin Erdal Rainer Schütten |
8 Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Tourismus |
Reiner Friedrich Ersin Erdal |
Jürgen Edel |
9 Digitalisierungsausschuss |
Manfred Krossa Dietmar Bluhm |
Jürgen Edel Rainer Schütten |
10 Ausschuss für Ordnungs- und Bürgerangelegenheiten | ||
11 Schulausschuss |
Jürgen Edel (Vorsitzender) Ersin Erdal |
Manfred Krossa Dietmar Bluhm |
12 Rechnungsprüfungsausschuss | Manfred Krossa |
Ersin Erdal Reiner Friedrich Dietmar Bluhm Rainer Schütten Jürgen Edel |
13 Betriebsausschuss für das Immobilienmanagement Duisburg |
Ersin Erdal Manfred Krossa |
Jürgen Edel Reiner Friedrich |
14 Betriebsausschuss DuisburgSport |
Jürgen Edel Dietmar Bluhm Rainer Schütten |
Ersin Erdal |
15 Vergabeausschuss |
Jürgen Edel Reiner Friedrich Rainer Schütten |
Ersin Erdal |
16 Wahlprüfungsausschuss für die Kommunalwahl 2020 | Jürgen Edel | |
17 Gleichstellungsausschuss | ||
18 Umlegungsausschuss | Rainer Schütten | |
Integrationsrat |
Status des Rates
Nach den Grundsätzen des Kommunalwahlgesetzes entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl, welche Personen ihres Vertrauens sie im Rat der Stadt – dem obersten Organ der Gemeinde – vertreten sollen. Wählen kann jeder Deutsche und jeder Angehörige der Europäische Union, der mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung im Stadtgebiet hat. „Die Verwaltung der Gemeinden wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt.“ (§ 40 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) |
Die Ausschüsse – Vorarbeit für den Rat
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Der Rat kann bei der Vielzahl der zu treffenden Entscheidungen nicht jede Einzelheit beraten. Sonst würden die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder wahrscheinlich überhaupt nicht mehr dazu kommen, ihren Beruf auszuüben. Sicherlich wäre ein so großes Gremium bei der Detailberatung unterschiedlichster Bereiche einfach überfordert. Deshalb hat der Rat zu seiner Arbeitsentlastung 13 Ausschüsse gebildet, in denen Fachleute aus den Reihen des Rates und der Bürgerschaft ausführlich die Fragen vorberaten, über die der Rat zu entscheiden hat. Den Ausschüssen gehören jeweils bis zu 21 Mitglieder an; sie werden entsprechend dem Stimmenanteil der im Rat vertretenen Fraktionen besetzt. |