Rheinhauser Ratsmitglieder in den Duisburger Ratsausschüssen

Ausschuss
Mitglied
stellvertretendes Mitglied
1 Hauptausschuss und Finanzausschuss Jürgen Edel Reiner Friedrich
Rainer Schütten
Ersin Erdal
Dietmar Bluhm
Manfred Krossa
2 Ausschuss für Arbeit / Soziales und Gesundheit Rainer Schütten
Manfred Krossa
3 Jugendhilfeausschuss
4 Kulturausschuss Rainer Schütten
Dietmar Bluhm
Reiner Friedrich
Manfred Krossa
5 Ausschuss für Personal- und Verwaltung Ersin Erdal
Reiner Friedrich
Rainer Schütten
6 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Reiner Friedrich Manfred Krossa
7 Ausschuss für Umwelt, Klima und Naturschutz Manfred Krossa
(Sprecher)
Reiner Friedrich
Jürgen Edel
Ersin Erdal
Rainer Schütten
8 Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Tourismus Reiner Friedrich
Ersin Erdal
Jürgen Edel
9 Digitalisierungsausschuss Manfred Krossa
Dietmar Bluhm
Jürgen Edel
Rainer Schütten
10 Ausschuss für Ordnungs- und Bürgerangelegenheiten
11 Schulausschuss Jürgen Edel
(Vorsitzender)
Ersin Erdal
Manfred Krossa
Dietmar Bluhm
12 Rechnungsprüfungsausschuss Manfred Krossa Ersin Erdal
Reiner Friedrich
Dietmar Bluhm
Rainer Schütten
Jürgen Edel
13 Betriebsausschuss für das Immobilienmanagement Duisburg Ersin Erdal
Manfred Krossa
Jürgen Edel
Reiner Friedrich
14 Betriebsausschuss DuisburgSport Jürgen Edel
Dietmar Bluhm
Rainer Schütten
Ersin Erdal
15 Vergabeausschuss Jürgen Edel
Reiner Friedrich
Rainer Schütten
Ersin Erdal
16 Wahlprüfungsausschuss für die Kommunalwahl 2020 Jürgen Edel
17 Gleichstellungsausschuss
18 Umlegungsausschuss Rainer Schütten
Integrationsrat
Status des Rates
Nach den Grundsätzen des Kommunalwahlgesetzes entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl, welche Personen ihres Vertrauens sie im Rat der Stadt – dem obersten Organ der Gemeinde – vertreten sollen. Wählen kann jeder Deutsche und jeder Angehörige der Europäische Union, der mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung im Stadtgebiet hat. „Die Verwaltung der Gemeinden wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt.“ (§ 40 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen)
 
Die Ausschüsse – Vorarbeit für den Rat
Der Rat kann bei der Vielzahl der zu treffenden Entscheidungen nicht jede Einzelheit beraten. Sonst würden die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder wahrscheinlich überhaupt nicht mehr dazu kommen, ihren Beruf auszuüben. Sicherlich wäre ein so großes Gremium bei der Detailberatung unterschiedlichster Bereiche einfach überfordert.
Deshalb hat der Rat zu seiner Arbeitsentlastung 13 Ausschüsse gebildet, in denen Fachleute aus den Reihen des Rates und der Bürgerschaft ausführlich die Fragen vorberaten, über die der Rat zu entscheiden hat. Den Ausschüssen gehören jeweils bis zu 21 Mitglieder an; sie werden entsprechend dem Stimmenanteil der im Rat vertretenen Fraktionen besetzt.

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