Verschlankung der Kassenärztlichen Vereinigung und Einschränkung ihrer Rechte

Von SPD Ratsherr Manfred Krossa (28.08.2015)
Der SPD Bezirksverband Rheinhausen hat einen Antrag für den nächsten Unterbezirksparteitag Duisburg eingebracht, der eine Verschlankung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) fordert.
Die KV mit ihren Ländervertretungen kann in ihrer heutigen Struktur als wettbewerbsmindernder Monopolist gesehen werden. Die Verhandlungen mit den Krankenkassen, die Zulassung von Haus- und Fachärzten und die Honorarvereinbarungen werden ausschließlich von der KV übernommen. Zusätzlich gibt es neben der KV als Körperschaft öffentlichen Rechts weitere, zum Teil auch konkurrierende Interessengemeinschaften innerhalb der Ärzteschaft.
Das System der KV ist mit der Zeit hochkomplex und unüberschaubar geworden. Für eine sichere Kranken- und Notfallversorgung unserer Gesellschaft benötigen wir daher eine Verschlankung der KV und eine Einschränkung ihrer Rechte.
Hierzu gehört eine Trennung in ärztliche Aufgaben und Verwaltungsaufgaben.

Ziel muss es sein, das Abrechnungssystem zu überarbeiten, eine gerechtere Verteilung von Haus- und Fachärzten in den einzelnen Stadtteilen und auf dem Land zu erreichen, sowie die Notfallversorgung sicherzustellen.
Die Abrechnungen der Privatpatienten direkt mit ihren Krankenversicherungen zeigen, dass in Deutschland bereits ein funktionierendes System neben der KV besteht. Das derzeitige Abrechnungssystem der KV dagegen ist komplex, intransparent und bedarf einer Optimierung.
Ungleichgewichte im Gesundheitswesen, wie z.B. keine oder zu wenig Kinderärzte in sozial schwachen Ortsteilen mit hohem Kinderanteil, bzw. lange Wartezeiten für einen Facharzttermin erfordern eine Korrektur des Ärzteverteilungsschlüssels.
Ein Einhalten der für eine Stadt oder einem Landkreis nötigen Ärztezahl ist nicht ausreichend, es bedarf einer Feinjustierung bis in die einzelnen Stadtteile.

Die Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung jedoch sollte Aufgabe einer Organisation der Ärzte sein. Auch die Beurteilung der ärztlichen Leistung und deren Abrechnungsschlüssel mit den Krankenkassen, sollte im Bereich der Ärzteschaft verhandelt werden, denn hier ist Fachwissen Grundlage der Beurteilung. Diese Aufgaben könnten bei der KV verbleiben. Die klassischen Verwaltungsaufgaben jedoch sollten auch von Verwaltungen übernommen werden.
Besonders negativ kam die KV in die Schlagzeilen, nachdem Planungen bekannt wurden, die Anzahl der Notfallpraxen in NRW stark zu reduzieren. Als Reaktion hat sich ein breiter Widerstand gebildet, dem sich auch die Ärzteschaft angeschlossen hat. Jetzt hat die KV erst einmal diese „Reform“ auf Eis gelegt, doch die Planungen sind nicht beerdigt, es soll nur einen Aufschub bis 2017 geben.
In der EU leistet sich nur Deutschland solch ein Verwaltungsmonster wie die KV, um die ärztliche Versorgung zu reglementieren. Unsere europäischen Nachbarn zeigen, dass es auch anders geht.

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